Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR)

Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR)
1. Begriff: Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts; erlassen am 17.3.2003 (BStBl I Sondernr. 1). Mit den E.-R. weist der Bundesfinanzminister die Mitglieder der Finanzverwaltung an, wie aus seiner Sicht das Erbschaftsteuergesetz und wichtige Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu verstehen sind, um ein gleichmäßiges Handeln der Verwaltung gegenüber Bürgern in gleicher Situation sicher zu stellen.
- 2. Inhaltsübersicht: (1) Teil A (R 1– 90): Erläuterungen zum Erschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; (2) Teil B (R 91–123): Allgemeine Vorschriften zur Interpretation des Bewertungsgesetzes, v.a. jeweilige Regelung zum  Stuttgarter Verfahren; (3) Teil C (R 124–192): Vorschriften über die Ermittlung der  Bedarfswerte für Grundstücke.
- 3. Ergänzung zu den E.-R.: Erbschaftsteuer-Hinweise ( Hinweise).
- 4. Historie: Die E.-R. haben in weiten Teilen Inhalte der früheren  Vermögensteuer-Richtlinien übernommen, nachdem die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird.

Lexikon der Economics. 2013.

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